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Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags

Netzbetreiber können nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 10 a ARegV eine Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines Antrages auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags beantragen.

Für das kommende Jahr 2024 (vierte Regulierungsperiode Strom und Gas) kann der Antrag bis zum 30.06.2023 gestellt werden.

Den ausgefüllten Erhebungsbogen nebst weiteren Antragsunterlagen laden Sie bitte bis spätestens zum 30.06.2023 über Ihren individuellen bei der Regulierungskammer Niedersachsen vorhandenen Sharepointzugang hoch.

Alternativ: Übersenden Sie alle Antragsunterlagen inkl. Erhebungsbogen bis zum 30.06.2023 elektronisch an die E-Mailadresse der Regulierungskammer Niedersachsen (nicht an die Mailadresse der BNetzA!).

Der Erhebungsbogen ist ein reiner Eingabebogen, an dem keine Veränderungen, insbesondere keine Formeländerungen, vorgenommen werden dürfen.
Soweit Sie mit dem Antrag abweichende Ansichten vertreten, teilen Sie uns dies bitte gesondert mit.

Sofern ein Anlagenspiegel für den jeweiligen Tätigkeitsbereich nicht Teil des uns bereits vorliegenden Jahresabschlussberichts bzw. Tätigkeitsabschlusses ist, reichen Sie uns diesen als separates Dokument (z.B. als Pdf- Datei) mit der Antragstellung ein.



Erhebungsbogen zur Antragstellung Kapitalkostenaufschlag Gas 2024


Die aktuellsten Hinweispapiere zum Kapitalkostenaufschlag nach § 10 a ARegV finden Sie unter folgenden Verlinkungen zur Bundesnetzagentur

Hinweise der BNetzA Kapitalkostenaufschlag Strom 2023 (3. RP)

Hinweise der BNetzA Kapitalkostenaufschlag Gas 2024 (4. RP)
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