(eine der Alternativen)
Marktraumumstellung nach § 19a EnWG
Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt.
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Hinweise:
Der nebenstehende Erhebungsbogen betrifft Kosten der Marktraumumstellung in den Jahren 2025 (Ist-Kosten) und 2027 (Plan-Kosten) und damit alle Netzbetreiber, die für die entsprechenden Jahre Kosten zur Umlage bei einem Fernleitungsnetzbetreiber geltend machen. Beim Ausfüllen der Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden. Die Daten müssen den beim Fernleitungsnetzbetreiber zur Umlage geltend gemachten Kosten entsprechen.
In die Anlage 2026 werden die gebuchten Kosten der Marktraumumstellung 2025 eingetragen.
Unterlagen einreichen bei/per:
Unterlagen einreichen bis
zum 31.08.2026:
