Marktraumumstellung nach § 19a EnWG

Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt.


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Hinweise:


Der nebenstehende Erhebungsbogen betrifft Kosten der Marktraumumstellung in den Jahren 2024 (Ist-Kosten) und 2026 (Plan-Kosten) und damit alle Netzbetreiber, die für die entsprechenden Jahre Kosten zur Umlage bei einem Fernleitungsnetzbetreiber geltend machen. Beim Ausfüllen der Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden. Die Daten müssen den beim Fernleitungsnetzbetreiber zur Umlage geltend gemachten Kosten entsprechen abgegeben werden.


In die Anlage 2025 werden die gebuchten Kosten der Marktraumumstellung 2024 eingetragen.

Unterlagen einreichen bei/per:

(eine der Alternativen)

Unterlagen einreichen bis

zum 31.08.2025:

  Erhebungsbogen 2025

  Anlage 2025

  Leitfaden Marktraumumstellung

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