Festlegung KANU 2.0
Verfahren zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasinfrastrukturen (KANU 2.0)
Az: 55-29411/010-0011
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Festlegung
Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 27.09.2024 nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 S. 1, S. 4 Nr. 1 f) und S. 5 EnWG und § 21a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 11 und 12 sowie S. 4 EnWG eine Festlegung zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen gegenüber den Betreibern von Gasverteilernetzen im Sinne des § 3 Nr. 8 EnWG in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Niedersachsen erlassen.
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Verfahrenseröffnung und Konsultation des Festlegungsentwurfes
Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 02.08.2024 ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 S. 1, S. 4 Nr. 1 f) und S. 5 EnWG und § 21a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 11 und 12 sowie S. 4 EnWG gegenüber den Betreibern von Gasverteilernetzen im Sinne des § 3 Nr. 8 EnWG in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Niedersachsen eröffnet.
Gegenstand des Verfahrens ist die Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0, Az. GBK-24-02-2#1 vom xx.xx.2024). Die Regulierungskammer Niedersachsen beabsichtigt, die Bestimmungen der Tenorziffer 5, 7 S. 3 und 4, 8 S. 10 und 11 sowie Tenorziffer 9 der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0, GBK-24-02-2#1 vom xx.xx.2024) auch auf Betreiber von Gasverteilernetzen im Sinne des § 3 Nr. 8 EnWG in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Niedersachsen zur Anwendung zu bringen.
Stellungnahmen zu dem Festlegungsentwurf der Regulierungskammer Niedersachsen können unter dem Aktenzeichen
55-29411/010-0011
bis zum
21.08.2024 (Eingang bei der Regulierungskammer Niedersachsen)
über den individuellen Sharepointzugang
oder
das Funktionspostfach der Regulierungskammer Niedersachsen
regulierungskammer@mu.niedersachsen.de
eingereicht werden.

