Hier finden Sie den Leitfaden zur Marktraumumstellung.
Marktraumumstellung gemäß § 19a EnWG
Marktraumumstellung gemäß § 19a EnWG
Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt. Für die Übermittlung der Kostendaten an die Regulierungskammer Niedersachsen werden der
und die
Anlage Erhebungsbogen MRU 2020
zur Verfügung gestellt.
Dieser Erhebungsbogen betrifft Kosten der Marktraumumstellung in den Jahren 2019 (Ist-Kosten) und 2021 (Plan-Kosten) und damit alle Netzbetreiber, die für die entsprechenden Jahre Kosten zur Umlage bei einem Fernleitungsnetzbetreiber geltend machen.
Beim Ausfüllen der Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden, die Daten müssen den beim Fernleitungsnetzbetreiber zur Umlage geltend gemachten Kosten entsprechen.
In die Anlage Erhebungsbogen MRU 2020 werden die gebuchten Kosten der MRU 2019 eingetragen.
Die Meldung der umlagefähigen Umstellungskosten, die durch den netztechnisch erforderlichen Umstellungsprozess verursacht werden, übermitteln Netzbetreiber bitte ausschließlich an
Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Niedersachsen haben diesen Bogen vollständig und richtig ausgefüllt elektronisch an die Regulierungskammer Niedersachsen zu übermitteln.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.08.2014
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2020