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Regulierungskammer Niedersachsen (Foto: Focusfinder, Fotolia.de)
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Netzentgeltverprobung 2024

Netzbetreiber sind gemäß § 28 Nr. 1 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Anpassungen der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 ARegV, § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 zum 1. Januar des Kalenderjahres an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. mehr

Marktraumumstellung gemäß § 19a EnWG

Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG auf alle Netze des Marktgebietes umgelegt. mehr

Regulierungskonto

Netzbetreiber sind gemäß § 28 Nr. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die für die Führung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV notwendigen Daten jeweils zum 30. Juni des darauf folgenden Kalenderjahres an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. mehr

Festlegung §6b EnWG

Im Amtsblatt vom 29.04.2020 ist der Beschlussentwurf der Regulierungskammer veröffentlicht worden. mehr

Kontakt

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Landesregulierungsbehörde
Postfach 4107
30041 Hannover
Besucheradresse: Leinstr. 8
30159 Hannover

Tel.: (0511) 120-5739
Fax: (0511) 120-995739

Stellenausschreibungen

Hier finden Sie die aktuellen Stellenausschreibungen der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen

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