Festlegung Volker NI
Verfahren wegen der Festlegung volatiler Kosten nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a, § 11 Abs. 5 ARegV für verschiedene Aspekte des Erdgastransportes ("VOLKER NI")
Az. 55-29411/010-0007
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Festlegung
Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 05.11.2025 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV die Festlegung volatiler Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER NI“) erlassen.
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2. Konsultation des Festlegungsentwurfes
Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 28.03.2023 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV ein Verfahren zur Festlegung volatiler Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports eröffnet. Am 19.04.2023 hat sie in diesem Verfahren zu Konsultationszwecken einen Beschlussentwurf im Internet sowie den Tenor einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Hierzu wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.05.2023 gegeben. Es ging eine Stellungnahme eines Verbandes ein.
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat zwischenzeitlich die von ihr erlassene Festlegung VOLKER hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung der Einstufung von Schadensersatzkosten aus der Einspeisung nicht regelkonformen Gases in das deutsche Fernleitungsnetz als volatile Kostenanteile bis zum Ablauf des Gaswirtschaftsjahres 2025/2026 bzw. bis zum 30.09.2026 verlängert. Insbesondere diesen Punkt hat die Regulierungskammer Niedersachsen in ihrem überarbeiteten Beschlussentwurf aufgegriffen und übernommen.
Den überarbeiteten Entwurf der Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER NI“) hat die Regulierungskammer Niedersachsen am heutigen Tage (14.10.2025) veröffentlicht:
Stellungnahmen zu dem Festlegungsentwurf der Regulierungskammer Niedersachsen können unter dem Aktenzeichen
55-29411/010-0007
bis zum
28.10.2025 (Eingang bei der Regulierungskammer Niedersachsen)
über den individuellen SharePoint Zugang
oder
das Funktionspostfach der Regulierungskammer Niedersachsen
regulierungskammer@mu.niedersachsen.de
eingereicht werden.
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Verfahrenseröffnung und Konsultation des Festlegungsentwurfes
Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 28.03.2023 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV ein Verfahren zur Festlegung volatiler Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports eröffnet. Am 19.04.2023 hat sie in diesem Verfahren zu Konsultationszwecken einen Beschlussentwurf im Internet sowie den Tenor einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Zum Entwurf des Festlegungsbeschlusses können die betroffenen Netzbetreiber oder Wirtschaftskreise bis zum 05.05.2023 Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist über SharePointoint oder direkt an die
Regulierungskammer Niedersachsen
Postfach 4107
30041 Hannover
einzureichen.
