Fest­le­gung Volker NI

Verfahren wegen der Festlegung volatiler Kosten nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a, § 11 Abs. 5 ARegV für verschiedene Aspekte des Erdgastransportes ("VOLKER NI")

Az. 55-29411/010-0007

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Festlegung

Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 05.11.2025 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV die Festlegung volatiler Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER NI“) erlassen.

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2. Konsultation des Festlegungsentwurfes

Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 28.03.2023 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV ein Verfahren zur Festlegung volatiler Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports eröffnet. Am 19.04.2023 hat sie in diesem Verfahren zu Konsultationszwecken einen Beschlussentwurf im Internet sowie den Tenor einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Hierzu wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.05.2023 gegeben. Es ging eine Stellungnahme eines Verbandes ein.

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat zwischenzeitlich die von ihr erlassene Festlegung VOLKER hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung der Einstufung von Schadensersatzkosten aus der Einspeisung nicht regelkonformen Gases in das deutsche Fernleitungsnetz als volatile Kostenanteile bis zum Ablauf des Gaswirtschaftsjahres 2025/2026 bzw. bis zum 30.09.2026 verlängert. Insbesondere diesen Punkt hat die Regulierungskammer Niedersachsen in ihrem überarbeiteten Beschlussentwurf aufgegriffen und übernommen.

Den überarbeiteten Entwurf der Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER NI“) hat die Regulierungskammer Niedersachsen am heutigen Tage (14.10.2025) veröffentlicht:

Stellungnahmen zu dem Festlegungsentwurf der Regulierungskammer Niedersachsen können unter dem Aktenzeichen


55-29411/010-0007

bis zum

28.10.2025 (Eingang bei der Regulierungskammer Niedersachsen)

über den individuellen SharePoint Zugang

oder

das Funktionspostfach der Regulierungskammer Niedersachsen

regulierungskammer@mu.niedersachsen.de

eingereicht werden.

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Verfahrenseröffnung und Konsultation des Festlegungsentwurfes

Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 28.03.2023 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV ein Verfahren zur Festlegung volatiler Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports eröffnet. Am 19.04.2023 hat sie in diesem Verfahren zu Konsultationszwecken einen Beschlussentwurf im Internet sowie den Tenor einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Die Anhörung wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 14/2023, S.319 am 19.04.2023 veröffentlicht.

Zum Entwurf des Festlegungsbeschlusses können die betroffenen Netzbetreiber oder Wirtschaftskreise bis zum 05.05.2023 Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist über SharePointoint oder direkt an die


Regulierungskammer Niedersachsen

Postfach 4107

30041 Hannover


einzureichen.


Im Ministerialblatt wurde nur der Tenor des Festlegungsbeschlusses und die Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht. Den vollständigen Entwurf finden Sie nebenstehend.
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