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Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags

Netzbetreiber können nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 10 a ARegV eine Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines Antrages auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags beantragen.

Für das kommende Jahr 2026 (vierte Regulierungsperiode Strom und Gas) kann der Antrag bis zum 30.06.2025 gestellt werden.

Den ausgefüllten Erhebungsbogen nebst weiteren Antragsunterlagen laden Sie bitte bis spätestens zum 30.06.2025 über Ihren individuellen bei der Regulierungskammer Niedersachsen vorhandenen Sharepointzugang hoch.

Alternativ: Übersenden Sie alle Antragsunterlagen inkl. Erhebungsbogen bis zum 30.06.2025 elektronisch an die E-Mailadresse der Regulierungskammer Niedersachsen (nicht an die Mailadresse der BNetzA!).

Der Erhebungsbogen ist ein reiner Eingabebogen, an dem keine Veränderungen, insbesondere keine Formeländerungen, vorgenommen werden dürfen.
Soweit Sie mit dem Antrag abweichende Ansichten vertreten, teilen Sie uns dies bitte gesondert mit.


Erhebungsbogen zur Antragstellung Kapitalkostenaufschlag Strom 2026 - Version 2.1


Erhebungsbogen zur Antragstellung Kapitalkostenaufschlag Gas 2026 - Version 2.1



Hinweise:


Anlagenspiegel:

Sofern ein Anlagenspiegel für das Jahr 2024 für den jeweiligen Tätigkeitsbereich nicht Teil des uns bereits vorliegenden Jahresabschlussberichts bzw. Tätigkeitsabschlusses ist, reichen Sie uns diesen als separates Dokument (z.B. als Pdf- Datei) mit der Antragstellung ein.


Empfangene Baukostenzuschüsse, Netzanschlusskostenbeiträge und Investitionszuschüsse:

Bitte reichen Sie für die von Ihnen im Erhebungsbogen gemachten Angaben für Baukostenzuschüsse, Netzanschlusskostenbeiträge und Investitionszuschüsse geeignete Nachweise ein (Kontendrucke mit Jahressummen der in 2024 vereinnahmten Beträge reichen aus).


Die aktuellsten Hinweispapiere zum Kapitalkostenaufschlag nach § 10 a ARegV finden Sie unter folgenden Verlinkungen zur Bundesnetzagentur

Hinweise der BNetzA Kapitalkostenaufschlag Strom (4. RP) - Stand: Juni 2024

Hinweise der BNetzA Kapitalkostenaufschlag Gas (4. RP) - Stand: Juni 2024
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