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Verlustenergie

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a, § 11 Abs. 5 ARegV; Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode

Die Regulierungskammer hat am 14.08.2023 das Verfahren zur Festlegung volatiler Kostenanteile eingeleitet und im Ministerialblatt vom 30.08.2023 veröffentlicht.

Stellungnahmen zum im Volltext veröffentlichten Beschlussentwurf durch betroffene Netzbetreiber oder Wirtschaftskreise sind bis zum 15.09.2023 an die Regulierungskammer Niedersachsen, Postfach 4107, 30041 Hannover zu richten.



Beschlussentwurf 2023

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
21.08.2023

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