Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports
Festlegungsverfahren wegen der Festlegung volatiler Kosten nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 34 Abs. 1 Nr. 4a, § 11 Abs. 5 ARegV für verschiedene Aspekte des Erdgastransportes ("VOLKER NI")
Az. 55-29411/010-0007
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Die Regulierungskammer Niedersachsen hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a und § 11 Abs. 5 ARegV am 28.03.2023 ein Verfahren zur Festlegung volatiler Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports eröffnet (Az. 55-29411/010-0007). Am 19.04.2023 hat sie in diesem Verfahren zu Konsultationszwecken einen Beschlussentwurf im Internet sowie den Tenor einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Hierzu wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.05.2023 gegeben. Es ging eine Stellungnahme eines Verbandes ein.
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat zwischenzeitlich die von ihr erlassene Festlegung VOLKER hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung der Einstufung von Schadensersatzkosten aus der Einspeisung nicht regelkonformen Gases in das deutsche Fernleitungsnetz als volatile Kostenanteile bis zum Ablauf des Gaswirtschaftsjahres 2025/2026 bzw. bis zum 30.09.2026 verlängert. Insbesondere diesen Punkt hat die Regulierungskammer Niedersachsen in ihrem überarbeiteten Beschlussentwurf aufgegriffen und übernommen.
Den überarbeiteten Entwurf der Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER NI“) hat die Regulierungskammer Niedersachsen am heutigen Tage (14.10.2025) veröffentlicht:
Stellungnahmen zu dem Festlegungsentwurf können unter dem Aktenzeichen
55-29411/010-0007
bis zum
28.10.2025 (Eingang bei der Regulierungskammer Niedersachsen)
über den individuellen SharePoint Zugang
oder
das Funktionspostfach der Regulierungskammer Niedersachsen
regulierungskammer@mu.niedersachsen.de
eingereicht werden.
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Konsultation des Festlegungsentwurfs
Die Anhörung wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 14/2023, S.319 am 19.04.2023 veröffentlicht.
Zum Entwurf des Festlegungsbeschlusses können die betroffenen Netzbetreiber oder Wirtschaftskreise bis zum 05.05.2023 Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist über SharePointoint oder direkt an die
Regulierungskammer Niedersachsen
Postfach 4107
30041 Hannover
einzureichen.
Der endgültige Festlegungsbeschluss wird nach Ende der Anhörung auf dieser Seite veröffentlicht.