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Kapitalkostenaufschlag

Netzbetreiber können nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 10 a ARegV eine Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines Antrages auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags beantragen.

Für das kommende Jahr 2026 kann der Antrag bis zum 30.06.2025 gestellt werden.


Der Erhebungsbogen ist ein reiner Eingabebogen, an dem keine Veränderungen, insbesondere keine Formeländerungen, vorgenommen werden dürfen.
Soweit Sie mit dem Antrag abweichende Ansichten vertreten, teilen Sie uns dies bitte gesondert mit.


Bitte senden Sie die Unterlagen ausschließlich elektronisch bis zum 30.06 2025 an das Postfach der Regulierungskammer Niedersachsen (E-Mail) oder stellen Sie diese im SharePoint ein.



Hinweise:


Anlagenspiegel:

Sofern ein Anlagenspiegel für das Jahr 2024 für den jeweiligen Tätigkeitsbereich nicht Teil des uns bereits vorliegenden Jahresabschlussberichts bzw. Tätigkeitsabschlusses ist, reichen Sie uns diesen als separates Dokument (z.B. als Pdf- Datei) mit der Antragstellung ein.


Empfangene Baukostenzuschüsse, Netzanschlusskostenbeiträge und Investitionszuschüsse:

Bitte reichen Sie für die von Ihnen im Erhebungsbogen gemachten Angaben für Baukostenzuschüsse, Netzanschlusskostenbeiträge und Investitionszuschüsse geeignete Nachweise ein (Kontendrucke mit Jahressummen der in 2024 vereinnahmten Beträge reichen aus).

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