Festlegung zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen (Gas)
Festlegungsverfahren wegen der Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen
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der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas, Az. GBK-25-01-2#1 der Bundesnetzagentur),
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der Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas, Az. GBK-25-02-2#1 der Bundesnetzagentur) und
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der Festlegung der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilnetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF, Az. GBK-24-02-2#3 der Bundesnetzagentur)
Az. 55-29411/010-0013
Verfahrenseröffnung und Konsultation des Festlegungsentwurfs
Die Regulierungskammer Niedersachsen hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 1, Satz 4 Nr. 1 Buchst. a), b), d) und f) EnWG und § 21a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 bis 4, 6 und 9 bis 12 EnWG ein Festlegungsverfahren wegen der Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der oben genannten Festlegungen der Bundesnetzagentur im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen eröffnet (Az. 55-29411/010-0013).
Die Regulierungskammer Niedersachsen beabsichtigt, die verfahrensrechtlichen Regelungen aus den o.g. Festlegungen der Bundesnetzagentur auch auf Betreiber von Gasverteilernetzen i.S.d. § 3 Nr. 14 EnWG in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen zur Anwendung zu bringen.
Den Entwurf einer entsprechenden Festlegung hat die Regulierungskammer am heutigen Tage (29.01.2026) veröffentlicht:
Stellungnahmen zu dem Festlegungsentwurf der Regulierungskammer Niedersachsen können unter dem Aktenzeichen
55-29411/010-0013
bis zum
12.02.2026 (Eingang bei der Regulierungskammer Niedersachsen)
über den individuellen Sharepointzugang
oder
das Funktionspostfach der Regulierungskammer Niedersachsen
regulierungskammer@mu.niedersachsen.de
eingereicht werden.

