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Härtefall gemäß §34a ARegV

Hier finden Sie die Unterlagen für einen Härtefall nach §34a ARegV.

Gemäß der Regelung nach 34a ARegV waren die Anträge für Gasnetzbetreiber zum 30.06.22 und für Stromnetzbetreiber zum 30.06.23 bei der zuständigen Behörde zu stellen.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Drilling

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