Marktraumumstellung gemäß § 19a EnWG
Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt. Für die Übermittlung der Kostendaten an die Regulierungskammer Niedersachsen werden nebenstehende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Dieser Erhebungsbogen betrifft Kosten der Marktraumumstellung in den Jahren 2024 (Ist-Kosten) und 2026 (Plan-Kosten) und damit alle Netzbetreiber, die für die entsprechenden Jahre Kosten zur Umlage bei einem Fernleitungsnetzbetreiber geltend machen.Beim Ausfüllen der Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden, die Daten müssen den beim Fernleitungsnetzbetreiber zur Umlage geltend gemachten Kosten entsprechen.
In die Anlage 2025 werden die gebuchten Kosten der Marktraumumstellung 2024 eingetragen.
Bitte senden Sie die Unterlagen auschleißlich elektronisch bis zum 31.08.2025 an das Postfach der Regulierungskammer Niedersachsen (E-Mail) oder stellen Sie diese im SharePoint ein.