Festlegung § 6b EnWG
Verfahren zur Vorgabe von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern nach § 6b EnWG in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen
Az: Ref55-29411/010-0002
Az: Ref55-29411/010-0003
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Verfahrenseröffnung und Konsultation des Festlegungsentwurfes
Die Regulierungskammer Niedersachsen hat am 29. April 2020 zwei Verfahren nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 6b Abs. 6 S. 1 und Abs. 1 S.1 EnWG zur Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Niedersachsen eröffnet.
Die vollständigen Beschlussentwürfe und die Veröffentlichung des verfügenden Teils der Beschlussentwürfe der Regulierungskammer Niedersachsen im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 29.04.2020 sind nebenstehend zu finden.
Hinweis:
Aufgrund der Ergebnisse der Auswertung aller im Konsultationsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und den derzeit durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Belastungen der Netzbetreiber wird die endgültige Beschlussfassung Ref55-29411/010-0002 und Ref55-29411/010-0003 vorerst zurückgestellt. Die Regulierungskammer Niedersachsen wird die gerichtlichen Entscheidungen über die entsprechenden Festlegungen der Bundesnetzagentur abwarten und behält sich vor, die Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.

