Regulierungsthemen

Einleitung des Verfahrens zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die 5. Regulierungsperiode Gas

Die Regulierungskammer Niedersachsen hat als Landesregulierungsbehörde am 16.04.2026 nach Tenorziffer 4.1 Satz 2 der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber der Großen Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (RA mehr

Netzentgeltverprobung nach § 4 Abs. 3 ARegV

Netzbetreiber sind nach § 28 Nr. 1 ARegV verpflichtet, die Anpassungen der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 ARegV sowie die den Anpassungen zugrunde liegenden Änderungen von nicht beeinflussbaren Kostenanteilen nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und die den Anpassungen zugrunde liegenden Änderungen von Kost mehr

Regulierungskonto nach § 5 ARegV

Netzbetreiber sind nach § 4 Abs. 4 S. 3 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, einmal jährlich zum 31. Dezember des Kalenderjahres einen Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5 ARegV (Regulierungskonto) zu stellen. mehr

Kapitalkostenaufschlag nach § 10a ARegV

Netzbetreiber können nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 10a ARegV eine Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines Antrages auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags beantragen. mehr

Transformationselement nach GBK-24-02-2#1

Betreiber von Gasverteilernetzen nach § 3 Nr. 8 EnWG und Betreiber von Fernleitungsnetzen nach § 3 Nr. 5 EnWG können aufgrund der Festlegung GBK-24-02-2#1 der Bundesnetzagentur vom 25.09.2024 ein Transformationselement anzeigen. mehr

Marktraumumstellung nach § 19a EnWG

Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt. mehr

Individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV

Als Sonderformen der Netznutzung eröffnet § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) die Möglichkeit individueller Netzentgelte. mehr

Sondernetzentgelte gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV

Betreiber von Verteilernetzen können nach § 20 Abs. 2 S. 1 GasNEV abweichend von den Vorgaben des § 18 GasNEV in Einzelfällen zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnen (Sondernetzentgelt). mehr

Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und –aufspaltungen nach § 26 Abs. 2 ARegV

Nach § 26 Abs. 2 ARegV sind bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber und bei Netzaufspaltungen die Erlösobergrenzen auf Antrag der beteiligten Netzbetreiber nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV neu festzulegen. Im Antrag ist anzugeben und zu begründen, wel mehr

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