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Regulierungsthemen

Netzentgeltverprobung

Netzbetreiber sind gemäß § 28 Nr. 1 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Anpassungen der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 ARegV, § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 zum 1. Januar des Kalenderjahres an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. mehr

Regulierungskonto

Netzbetreiber sind gemäß § 28 Nr. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die für die Führung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV notwendigen Daten jeweils zum 30. Juni des darauf folgenden Kalenderjahres an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. mehr

Kapitalkostenaufschlag

Hier finden Sie den Erhebungsbogen und die Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines Antrages auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags nach § 4 Abs. 4 Nr.1 i. V. m. § 10a ARegV für die dritte Regulierungsperiode Gas auf den Seiten der BNetzA. mehr

Transformationselement

Hier finden Sie den Link zur Anlage A und Berechnungshilfe und Hinweise zur Anzeige eines Transformationselementes. mehr

Marktraumumstellung gemäß § 19a EnWG

Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG auf alle Netze des Marktgebietes umgelegt. mehr

Individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV

Als Sonderformen der Netznutzung eröffnet § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) die Möglichkeit individueller Netzentgelte. mehr

Sondernetzentgelte gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV

Hier finden Sie den gemeinsamen Leitfaden der Regulierungsbehörden zu den Sondernetzentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV. mehr

Netzübergang gemäß § 26 Abs. 2 ARegV

Nach § 26 Abs. 2 ARegV sind bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen an-deren Netzbetreiber und bei Netzaufspaltungen die Erlösobergrenzen auf Antrag der beteiligten Netzbetreiber nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV neu festzulegen. mehr

Härtefall gemäß §34a ARegV

Hier finden Sie die Unterlagen für einen Härtefall nach §34a ARegV. mehr

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